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Pilotprojekt Pflege 2026 FairTOP3 - Interessenvertretung GsundheitTransfer u Verkehr

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Strategien > Gesundheitsreform 2026
Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3
Begleitete, zertifizierte und sichere Integration von je 10.000 Pflegefachkräften aus Indien für NRW und/oder Bayern

Begleitete, zertifizierte und sichere Integration von je 10.000 Pflegefachkräften aus Indien für NRW und/oder Bayern
Start: Januar 2026

Laufzeit Pilotphase: 18 - 36 Monate
Träger / Systemarchitektur: IGTV
Zertifizierungs- & Kontrollsystem: FairTOP3 – Fair Transfer of Professionals
Stand: Januar 2026

1. Erweiterte Zielsetzung des Pilotprojekts
Das Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3“ verfolgt das Ziel, die pflegerische Versorgung in NRW und Bayern dauerhaft zu stabilisieren, indem:
• Zeitarbeit systematisch ersetzt,
• qualifizierte Pflegekräfte aus Indien integriert,
• faire, transparente und überprüfbare Migrations- und Beschäftigungsbedingungen garantiert,
• Sicherheits-, Qualitäts- und Integrationsstandards verbindlich zertifiziert werden.

Hierzu wird das FairTOP3-Zertifizierungssystem der IGTV als verpflichtender Ordnungs- und Kontrollrahmen eingeführt.

2. FairTOP3 – Rolle im Pilotprojekt

2.1 Funktion von FairTOP3
FairTOP3 fungiert als:
• zentrales Zertifizierungs- und Gütesystem,
• Qualitäts- und Compliance-Standard,
• Frühwarn- und Meldeinfrastruktur,
• Transparenzinstrument für Politik, Arbeitgeber und Öffentlichkeit.

Grundsatz:
Keine Teilnahme am Pilotprojekt ohne FairTOP3-Zertifizierung.

3. FairTOP3-Zertifizierung: Geltungsbereich

Die FairTOP3-Zertifizierung ist verpflichtend für:
3.1 Zertifizierungspflichtige Akteure
• Rekrutierungs- und Vermittlungsstellen (In- und Ausland),
• Arbeitgeber (Kliniken, Pflegeeinrichtungen),
• Wohn- und Integrationsquartiere,
• begleitende Dienstleister (Sprach-, Integrations-, Betreuungsdienste).

4. Inhalte der FairTOP3-Zertifizierung

4.1 Prüfkriterien (Auszug)

A. Faire Rekrutierung
• Verbot von Vermittlungsgebühren für Pflegekräfte,
• vollständige Transparenz über Vertragsbedingungen vor Ausreise,
• nachweislich freiwillige Migration.

B. Arbeits- und Vergütungsfairness
• tarifliche oder tarifnahe Bezahlung,
• Gleichbehandlung mit deutschem Stammpersonal,
• Verbot verdeckter Lohnabzüge oder Rückzahlungsmodelle.

C. Rechts- und Vertragssicherheit
• geprüfte Arbeitsverträge in verständlicher Sprache,
• Kündigungs- und Wechselrechte,
• Schutz vor Abhängigkeitssystemen.

D. Integration & Wohnen
• menschenwürdige, geprüfte Wohnstandards,
• klare Haus- und Integrationsregeln,
• Zugang zu Sprach-, Sozial- und Rechtsberatung.

E. Sicherheit & Compliance
• Anbindung an FMIK,
• regelmäßige Status- und Integrationsüberprüfung,
• Null-Toleranz gegenüber:
o Ausbeutung,
o Schleuserstrukturen,
o Dokumentenmissbrauch.

5. FairTOP3-Gütesiegel

5.1 Einführung des Gütesiegels

Alle zertifizierten Akteure erhalten das FairTOP3-Gütesiegel der IGTV.
Zweck des Gütesiegels:
• sichtbares Vertrauenszeichen für Politik, Öffentlichkeit und Fachkräfte,
• Entscheidungshilfe für Länder und Einrichtungen,
• Abgrenzung zu nicht-zertifizierten (insb. Zeitarbeits-)Modellen.

5.2 Nutzung
• verpflichtende Kennzeichnung in:
o Ausschreibungen,
o Förderprogrammen,
o Landesverträgen,
• öffentliche Listung zertifizierter Akteure.

6. FairTOP3-Meldeportal der IGTV

6.1 Funktion des Meldeportals

Das IGTV-Meldeportal wird als verbindlicher Bestandteil des Pilotprojekts implementiert.

Es dient als:
• niedrigschwelliges, mehrsprachiges Hinweisgebersystem,
• internes Frühwarnsystem,
• Dokumentations- und Eskalationsinstrument.

6.2 Meldeberechtigte
• Pflegekräfte selbst,
• Arbeitgeber und Vorgesetzte,
• Integrations- und Sozialdienste,
• Dritte (z. B. Mitbewohner, Kollegen/innen).

6.3 Meldegegenstände (Auszug)
• Verstöße gegen Arbeits- oder Wohnstandards,
• Diskriminierung oder Ausbeutung,
• Vertragsverletzungen,
• Sicherheits- oder Integrationsprobleme,
• Anzeichen von:
o Radikalisierung,
o Kriminalisierung,
o Schleuser- oder Abhängigkeitsstrukturen.

7. Verzahnung FairTOP3 – FMIK – Sicherheitsarchitektur

FairTOP3 ergänzt und verstärkt die FMIK:

FMIK FairTOP3
Sicherheits- & Integrationsmonitoring Fairness-, Arbeits- & Compliance-Kontrolle
Fokus auf Personen Fokus auf Strukturen & Akteure
Prävention Sanktion & Zertifikatsentzug

Bei schwerwiegenden Verstößen:
• Entzug der FairTOP3-Zertifizierung,
• Ausschluss vom Pilotprojekt,
• Meldung an zuständige Behörden.

8. Politischer und gesellschaftlicher Mehrwert

Durch FairTOP3 wird das Pilotprojekt:
• rechtssicher,
• gesellschaftlich vermittelbar,
• international vorbildfähig,
• resistent gegen Missbrauch, Skandalisierung und Populismus.

Es entsteht erstmals ein staatlich anschlussfähiges Fairness- und Kontrollsystem, das Migration steuerbar, überprüfbar und akzeptiert macht.

9. Schlussbemerkung

Mit der Integration von FairTOP3 inkl. Gütesiegel und Meldeportal hoch wird „Pflege 2026+“ von einem Rekrutierungsprojekt zu einem ordnungspolitischen Referenzmodell für Deutschland und Europa.

FairTOP3 wird damit zur Voraussetzung für Vertrauen – nicht zur Option.

Für Ministerpräsidenten/innen, Kabinette und Bundesressorts
Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3"

1. One-Pager für Ministerpräsidenten/innen

Thema: Pflege sichern – Kosten senken – Vertrauen stärken
Ausgangslage:
• Akuter und struktureller Pflegekräftemangel
• Hohe Belastung durch Zeitarbeit (Kosten, Qualität, Akzeptanz)
• Politischer Druck bei Migration, Sicherheit und Finanzen
Lösung: Das Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3“ ersetzt Zeitarbeit systematisch durch qualifizierte Pflegefachkräfte aus Indien – fair, sicher und staatlich kontrolliert.

Kernelemente:
• je 10.000 Pflegekräfte für NRW und Bayern
• verbindliche FairTOP-Zertifizierung
• Sicherheits- und Integrationskontrolle (FMIK)
• feste Anstellung statt Zeitarbeit

Nutzen für das Land:
• Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe
• Stabilisierung der Versorgung
• höhere Sicherheit und Akzeptanz
• bundesweit skalierbares Modell

Politische Botschaft: Steuern statt reagieren. Ordnung statt Wildwuchs. Integration mit Verantwortung.

Frage: Fördert das zusätzliche Migration?
Antwort: Nein. Das Projekt ersetzt bestehende Zeitarbeit. Es geht um Substitution, nicht Ausweitung.
Frage: Bestehen Sicherheitsrisiken?
Antwort: Nein. Es gibt verpflichtende Background-Checks, FMIK und ein laufendes Monitoring.
Frage: Ist das nicht zu teuer?
Antwort: Im Gegenteil. Zeitarbeit ist bis zu dreimal teurer. FairTOP3 senkt Kosten nachhaltig.
Frage: Ist das EU-rechtskonform?
Antwort: Ja. Drittstaatenregelung, keine Diskriminierung, Gemeinwohlziel Gesundheit.
Frage: Entstehen neue Bürokratien?
Antwort: Nein. Bestehende Landesstrukturen werden genutzt, FairTOP3 bündelt Prozesse.

3. Grafische Systemübersicht
Systemlogik:

Bundes- & Landesrecht ↓ Länder NRW / Bayern (Federführung) ↓ IGTV – FairTOP3-System ↓ ┌───────────────┬───────────────┐ │ Arbeitgeber │ Integrations- │ │ (Kliniken, │ quartiere │ │ Pflege) │ │ └───────────────┴───────────────┘ ↓ Pflegefachkräfte aus Indien ↑ FMIK (Sicherheits- & Integrationsmonitoring)

4. Bundesoption – BMI/BMG-fähige Kurzvorlage

Ziel: Überführung des FairTOP3-Ansatzes in ein bundesweites Steuerungsinstrument für Fachkräftezuwanderung im Gesundheitswesen.

Bundesnutzen:
• Entlastung der GKV
• Vereinheitlichung von Standards
• Reduzierung von Missbrauch und Skandalen

Umsetzungsoptionen:
• Bund-Länder-Programm (GMK / ASMK)
• Förderbindung an FairTOP3-Zertifizierung
• Pilotübertragung auf weitere Mangelberufe

Politische Einordnung: FairTOP3 ist kein Migrationsprogramm, sondern ein Ordnungs- und Qualitätssystem.

Gesamtbotschaft: FairTOP3 verbindet Versorgungssicherheit, Kostenkontrolle und gesellschaftliche Akzeptanz – und ist damit bundespolitisch anschlussfähig.

Verordnungsteil FairTOP3
Landesvereinbarung zur Durchführung des Pilotprojekts „Pflege 2026+ – FairTOP3"

§ 1 Zweck und Zielsetzung

(1) Diese Verordnung regelt die verbindliche Anwendung des Zertifizierungssystems FairTOP3 – Fair Transfer of Professionals der Interessenvertretung GesundheitTransfer & Verkehr (IGTV) im Rahmen des Pilotprojekts „Pflege 2026+“ in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern.

(2) Ziel ist die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, fairen, transparenten und sicherheitsüberprüften Rekrutierung, Migration, Beschäftigung und Integration von Pflegefachkräften aus Drittstaaten, insbesondere aus Indien.

(3) Die Anwendung von FairTOP3 dient der Substitution kostenintensiver und qualitätsmindernder Zeitarbeitsmodelle durch sozialversicherungspflichtige Festanstellungen sowie der Stärkung der Versorgungsqualität und der gesellschaftlichen Akzeptanz internationaler Fachkräftezuwanderung.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für alle Akteure, die unmittelbar oder mittelbar am Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3“ beteiligt sind.

(2) Zertifizierungspflichtig nach FairTOP3 sind insbesondere:
1. Rekrutierungs-, Vermittlungs- und Entsendeorganisationen im In- und Ausland,
2. Arbeitgeber im Sinne von § 6 dieser Verordnung,
3. Betreiber von Wohn- und Integrationsquartieren,
4. sonstige Dienstleister, die mit Sprachqualifikation, Integration, Betreuung oder Unterbringung befasst sind.

§ 3 Verbindlichkeit der FairTOP3-Zertifizierung

(1) Die Teilnahme am Pilotprojekt setzt eine gültige FairTOP3-Zertifizierung voraus.

(2) Ohne gültige Zertifizierung ist eine:
1. Rekrutierung,
2. Vermittlung,
3. Beschäftigung,
4. Unterbringung
von Pflegefachkräften im Rahmen dieses Pilotprojekts unzulässig.

(3) Die Zertifizierung ist vor Projektaufnahme nachzuweisen und während der gesamten Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten.



§ 4 Inhalte und Mindeststandards der FairTOP3-Zertifizierung

Die FairTOP3-Zertifizierung umfasst mindestens folgende verbindliche Prüfkategorien:
1. Faire Rekrutierung
o Verbot jeglicher Vermittlungs- oder Rekrutierungsgebühren für Pflegefachkräfte,
o vollständige Transparenz aller Vertrags- und Kostenbestandteile vor Ausreise,
o Nachweis der freiwilligen Migration.

2. Arbeits- und Vergütungsstandards
o tarifliche oder tarifnahe Vergütung,
o Gleichbehandlung mit vergleichbarem deutschem Personal,
o Verbot verdeckter Abzüge, Rückzahlungs- oder Bindungsmodelle.

3. Rechts- und Vertragssicherheit
o geprüfte Arbeitsverträge in verständlicher Sprache,
o gesicherte Kündigungs- und Arbeitgeberwechselrechte,
o Schutz vor Abhängigkeiten und Ausbeutung.

4. Wohnen und Integration
o menschenwürdige, überprüfte Wohnstandards,
o transparente Haus- und Integrationsordnungen,
o Zugang zu Sprach-, Sozial- und Rechtsberatung.

5. Sicherheits- und Compliance-Anforderungen
o Anbindung an die Freiwillige Migrations- & Integrationskontrolle (FMIK),
o regelmäßige Status- und Integrationsüberprüfungen,
o Null-Toleranz gegenüber rechtswidrigen, extremistischen oder ausbeuterischen Strukturen.

§ 5 FairTOP3-Gütesiegel

(1) Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das FairTOP3-Gütesiegel der IGTV vergeben.

(2) Das Gütesiegel ist verpflichtend zu führen:
1. in Förder- und Landesverträgen,
2. in öffentlichen Ausschreibungen,
3. in interner und externer Kommunikation im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt.

(3) Die missbräuchliche oder irreführende Verwendung des Gütesiegels ist untersagt und führt zum Zertifikatsentzug.

§ 6 Arbeitgeberpflichten

(1) Arbeitgeber im Sinne dieser Verordnung sind alle Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens, die Pflegefachkräfte im Rahmen des Pilotprojekts beschäftigen.

(2) Arbeitgeber verpflichten sich:
1. zur Einhaltung aller FairTOP3-Standards,
2. zur aktiven Mitwirkung an Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen,
3. zur Meldung relevanter Vorfälle über das Meldeportal nach § 7.

§ 7 FairTOP3-Meldeportal „hoch" der IGTV

(1) Das Meldeportal „FairTOP3“ der IGTV ist als verbindliches Hinweis-, Dokumentations- und Frühwarnsystem Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Meldeberechtigt sind:
1. Pflegefachkräfte,
2. Arbeitgeber und Vorgesetzte,
3. Integrations- und Sozialdienste,
4. sonstige Dritte mit berechtigtem Interesse.

(3) Meldegegenstände sind insbesondere:
• Verstöße gegen Arbeits-, Wohn- oder Integrationsstandards,
• Diskriminierung, Ausbeutung oder Vertragsverletzungen,
• sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.

§ 8 Sanktionen und Maßnahmen

(1) Bei Verstößen gegen diese Verordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Auflagen und Nachbesserungsfristen,
2. befristete Aussetzung der Zertifizierung,
3. Entzug der FairTOP3-Zertifizierung,
4. Ausschluss vom Pilotprojekt.

(2) Schwere oder wiederholte Verstöße sind den zuständigen Behörden zu melden.

§ 9 Monitoring und Berichtspflicht

(1) Die IGTV erstellt jährlich einen Bericht über:
• Zertifizierungsstatus,
• gemeldete Vorfälle,
• Integrations- und Verbleibungsquoten,
• Wirtschaftlichkeits- und Qualitätseffekte.

(2) Der Bericht ist den zuständigen Landesministerien vorzulegen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft und ist zunächst auf die Laufzeit des Pilotprojekts befristet.

Dieser Verordnungsteil ist Bestandteil der Landesvereinbarung zur Durchführung des Pilotprojekts „Pflege 2026+ – FairTOP3“.

zur verbindlichen Anwendung des Zertifizierungssystems FairTOP3
im Rahmen des Pilotprojekts „Pflege 2026+ – FairTOP3“ (NRW / Bayern)

I. Anlass und Erforderlichkeit der Regelung

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern stehen vor einer dauerhaft angespannten Versorgungslage im Gesundheits- und Pflegebereich. Der demografische Wandel, steigende Pflegebedarfe sowie der zunehmende Abgang erfahrener Fachkräfte führen zu strukturellen Engpässen, die mit herkömmlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nicht mehr auflösbar sind.

Insbesondere der stark ausgeweitete Einsatz von Zeitarbeit hat sich als kostenintensiv, qualitätsmindernd und strukturell schädlich erwiesen. Gleichzeitig ist die Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten politisch, gesellschaftlich und sicherheitsrechtlich nur dann nachhaltig tragfähig, wenn sie transparent, fair und kontrolliert erfolgt.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines verbindlichen Ordnungsrahmens für die Rekrutierung, Beschäftigung und Integration internationaler Pflegefachkräfte zwingend erforderlich.

II. Ziel der Regelung

Ziel der FairTOP3-Verordnung ist es, im Rahmen des Pilotprojekts „Pflege 2026+“ einen einheitlichen, überprüfbaren und rechtssicheren Standard für die Fachkräftezuwanderung im Pflegebereich zu schaffen.

Die Regelung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
• Sicherstellung fairer und transparenter Rekrutierungsbedingungen,
• Schutz der Pflegefachkräfte vor Ausbeutung, Abhängigkeit und Fehlanreizen,
• Gewährleistung von Qualitäts-, Sicherheits- und Integrationsstandards,
• Substitution kostenintensiver Zeitarbeitsmodelle,
• Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz internationaler Fachkräftezuwanderung.

III. Wesentlicher Regelungsinhalt

Die Verordnung macht die Teilnahme am Pilotprojekt „Pflege 2026+“ von einer gültigen FairTOP3-Zertifizierung abhängig.

Die Zertifizierung ist verpflichtend für alle an der Umsetzung beteiligten Akteure, insbesondere:
• Rekrutierungs- und Vermittlungsstellen,
• Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegewesen,
• Betreiber von Wohn- und Integrationsquartieren,
• begleitende Dienstleister.

Die FairTOP3-Zertifizierung umfasst verbindliche Mindeststandards in den Bereichen:
• faire Rekrutierung ohne Gebühren für Pflegekräfte,
• tarifliche oder tarifnahe Vergütung und Gleichbehandlung,
• rechtssichere, transparente Vertragsgestaltung,
• menschenwürdige Wohn- und Integrationsbedingungen,
• Sicherheits- und Compliance-Anforderungen in Verzahnung mit der FMIK.

IV. Notwendigkeit der Verbindlichkeit

Freiwillige Selbstverpflichtungen und unverbindliche Qualitätssiegel haben sich in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen, um Missstände wirksam zu verhindern.

Die verbindliche Ausgestaltung von FairTOP3 ist erforderlich, um:
• Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden,
• unseriöse Anbieter und Geschäftsmodelle auszuschließen,
• einheitliche Standards für alle Projektteilnehmenden sicherzustellen,
• rechtliche und reputative Risiken für Länder und Einrichtungen zu minimieren.

V. Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsaspekte

Durch die systematische Substitution von Zeitarbeit durch festangestellte Pflegefachkräfte aus Drittstaaten entstehen erhebliche Einsparpotenziale.

Gleichzeitig reduziert die FairTOP3-Regelung mittel- und langfristig Kosten, die durch:
• Fluktuation,
• Krankenstände,
• Qualitätsmängel,
• nachträgliche Korrektur- und Sanktionsmaßnahmen
verursacht werden.

Die Einführung der FairTOP3-Zertifizierung verursacht im Verhältnis hierzu lediglich geringe, planbare Verwaltungskosten.

VI. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Die FairTOP3-Verordnung ist mit europäischem und nationalem Recht vereinbar.

Insbesondere:
• greift sie nicht in die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein,
• stellt keine unzulässige Diskriminierung dar,
• dient legitimen Gemeinwohlzielen (Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Verbraucherschutz),
• ist verhältnismäßig und transparent ausgestaltet.

VII. Politische und gesellschaftliche Wirkung

Mit der FairTOP3-Verordnung setzen die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern ein klares Signal für eine gesteuerte, verantwortungsvolle und faire Fachkräftezuwanderung.

Die Regelung stärkt:
• Vertrauen in staatliches Handeln,
• Akzeptanz internationaler Pflegefachkräfte,
• Planungssicherheit für Einrichtungen,
• Vorbildwirkung für weitere Bundesländer und den Bund.

VIII. Befristung und Evaluation

Die Verordnung ist zunächst auf die Laufzeit des Pilotprojekts befristet. Die Zertifizierung muss aber alle 12 Monate erneut geprüft werden.

Eine begleitende Evaluation dient als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Verstetigung oder bundesweite Übertragung.

Gesamtbewertung: Die FairTOP3-Verordnung ist erforderlich, geeignet und angemessen, um die Ziele des Pilotprojekts „Pflege 2026+ – FairTOP3“ wirksam zu erreichen.

Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3“ (NRW / Bayern)
Anlage 1: Sanktions- und Eskalationsschema

1. Zielsetzung

Das Sanktions- und Eskalationsschema dient der wirksamen Durchsetzung der FairTOP3-Verordnung. Es verfolgt einen präventiven, verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Ansatz und stellt sicher, dass Verstöße frühzeitig erkannt, adressiert und – sofern erforderlich – sanktioniert werden.

2. Eskalationsstufen

Stufe 1 – Hinweis / Frühwarnung
Auslöser:
• Einzelmeldungen über das FairTOP3-Meldeportal
• geringfügige Abweichungen von Zertifizierungsauflagen.
Maßnahmen:
• schriftlicher Hinweis an den zertifizierten Akteur,
• Beratung und Klarstellung der Auflagen,
• Dokumentation im FairTOP3-System.

Stufe 2 – Auflage und Nachbesserung

Auslöser:
• bestätigte Verstöße geringer bis mittlerer Schwere,
• wiederholte Auffälligkeiten.

Maßnahmen:
• verbindliche Auflagen mit Fristsetzung,
• Nachweis der Umsetzung,
• ggf. begleitende Kontrollen.

Stufe 3 – Befristete Aussetzung der Zertifizierung

Auslöser:
• erhebliche oder fortgesetzte Verstöße,
• Nichterfüllung von Auflagen.

Maßnahmen:
• vorübergehende Aussetzung der FairTOP3-Zertifizierung,
• Aussetzung der Teilnahme am Pilotprojekt,
• Information der zuständigen Landesbehörden.

Stufe 4 – Entzug der Zertifizierung / Ausschluss

Auslöser:
• schwere Verstöße (z. B. Ausbeutung, systematische Täuschung, Sicherheitsrisiken),
• wiederholte Verstöße trotz Aussetzung.

Maßnahmen:
• vollständiger Entzug der FairTOP3-Zertifizierung,
• Ausschluss vom Pilotprojekt,
• Meldung an zuständige Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.

3. Grundsätze
• Verhältnismäßigkeit
• Transparenz
• Dokumentationspflicht
• Recht auf Anhörung


Anlage 2: Abgleich FairTOP3 mit EU-Recht

1. Arbeitnehmerfreizügigkeit

FairTOP3 greift nicht in die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein, da:
• Drittstaatsangehörige nicht unter Art. 45 AEUV fallen,
• keine Einschränkung der Mobilität innerhalb der EU erfolgt,
• die Regelung ausschließlich projekt- und förderbezogene Teilnahmebedingungen definiert.

2. Diskriminierungsverbot

Die FairTOP3-Zertifizierung:
• knüpft nicht an Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Religion an,
• gilt einheitlich für alle Projektteilnehmenden,
• verfolgt objektive, sachlich gerechtfertigte Kriterien.

3. Beihilferechtlicher Abgleich

FairTOP3 stellt keine staatliche Beihilfe dar, da:
• keine selektive wirtschaftliche Begünstigung erfolgt,
• Zertifizierungskosten marktüblich und diskriminierungsfrei sind,
• Gemeinwohlziele (Gesundheitsversorgung, Sicherheit) verfolgt werden.

Selbst bei unterstellter Beihilferelevanz wäre die Maßnahme aufgrund ihres Gemeinwohlcharakters europarechtlich zulässig.

4. Verhältnismäßigkeit

FairTOP3 ist geeignet, erforderlich und angemessen, um legitime öffentliche Ziele zu erreichen, und stellt das mildeste effektive Mittel dar.

Anlage 3: NRW- und Bayern-spezifische Zuständigkeiten

1. Nordrhein-Westfalen
Federführung:
• Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW)

Beteiligte Stellen:
• Bezirksregierungen
• Landeszentrum Gesundheit NRW
•Ausländerbehörden

Aufgaben:
• Aufsicht über Umsetzung
• Schnittstelle zur IGTV
• Berichterstattung an die Landesregierung

2. Bayern

Federführung:
• Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)

Beteiligte Stellen:
• Regierungen der Bezirke
• Landesamt für Pflege
• Kreisverwaltungsbehörden

Aufgaben:
• Aufsicht und Koordination
• Anbindung an Landespflegepolitik
• Evaluation und Skalierung

3. Länderübergreifende Abstimmung
• Gemeinsames Steuerungsgremium NRW/Bayern
• jährlicher gemeinsamer Bericht
• Abstimmung zur Bundes- und EU-Ebene

Hinweis: Dieses Anlagenpaket ist Bestandteil der Landesvereinbarung zum Pilotprojekt „Pflege 2026+ – FairTOP3“.
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